Neues zum Wohngeld
Seit dem 1. Januar 2020 ist das sogenannte "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft getreten. Die konkrete Bedeutung und wer davon betroffen ist wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir lhnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und lnformationen für Sie zusammengefasst. Dies soll lhnen beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.
Was muss ich tun, um eine Wohnung zu bekommen?
- Persönlich während der Öffnungszeiten erscheinen.
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Mietschuldenfreiheits
bescheinigung mitbringen. - Einkommensunterlagen der letzten drei Monate als Kopie mitbringen.